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Verträge zwischen Städten

Nicht jede Stadt muss alles selbst bauen. Hat dein Nachbar ein großes Kraftwerk oder ein Klärwerk mit freier Kapazität, könnt ihr einen Vertrag schließen. Alles dazu steht im Fenster Region › Verträge: offene Angebote, laufende Verträge mit ihren Belegen, Lieferverträge, Ausschreibungen und das Formular für neue Angebote.

Verträge verhandeln Mitglieder mit der Rolle Finanzen und Handel oder Versorgung; kündigen und weiterverkaufen darf nur Finanzen und Handel (und immer der Bürgermeister). Das Mandat eines Mitglieds begrenzt die Laufzeit, die es eingehen darf (siehe Zusammenarbeit).

Fenster Verträge: Versorgungslage der Stadt, laufender Liefervertrag über Abfallentsorgung und neues Lieferangebot
Fenster Verträge: Versorgungslage der Stadt, laufender Liefervertrag über Abfallentsorgung und neues Lieferangebot

Stromverträge

Ein Angebot machen

Unter „Neues Stromangebot (Standardvorlage)“ wählst du den Vertragspartner und ob ihr liefert oder bezieht, dann Leistung (MW Grundlast), Laufzeit in Betriebstagen, Beginn, Preis je MWh, Entschädigung je fehlender MWh und eine Sicherheit. Ein Häkchen entscheidet:

  • Feste Lieferung: Der Lieferant sagt die Leistung verbindlich zu. Feste Verträge werden zuerst bedient.
  • Unterbrechbar: günstiger, aber der Lieferant liefert nur, was er gerade übrig hat. Wind- und Solarstrom zählen nicht zur festen Leistung eines Lieferanten.

Das Formular zeigt, wie viel feste Leistung der Lieferant noch frei hat, wie viel die Leitung zwischen euch trägt und welches Budget die Käuferin bei voller Lieferung bindet. Beginnen kann ein Vertrag frühestens am nächsten Betriebstag.

Annehmen, ablehnen, Gegenangebot

Die Gegenpartei sieht das Angebot unter „Offene Angebote“ (ein Abzeichen am Reiter Verträge zählt sie) und kann es bis zur angezeigten Frist annehmen oder ablehnen . Mit „Gegenangebot …“ schlägt sie andere Bedingungen vor – Menge, Preis, Laufzeit, Entschädigung, Sicherheit; dann ist die andere Seite wieder am Zug . Wer angeboten hat, kann sein Angebot zurückziehen. Jeder Schritt steht im Verhandlungsverlauf am Vertrag.

Beim Annehmen prüft das Spiel:

  • Kapazität: Feste Leistung wird nie doppelt verkauft. Der Lieferant muss die zugesagte Leistung neben allen anderen festen Verträgen frei haben.
  • Leitung: Zwischen den Städten muss eine Stromleitung mit genug freier Kapazität liegen (siehe Fernleitungen).
  • Sicherheit: Der Lieferant hinterlegt die vereinbarte Sicherheit auf einem Treuhandkonto.

Laufender Vertrag

Jeden Tag entsteht ein Messbeleg: gelieferte Energie, Fehlmenge, Energiepreis, Netzentgelt und Entschädigung. Die Käuferin zahlt die gelieferte Energie an den Lieferanten und das Netzentgelt an den Regionsrat. Liefert der Lieferant zu wenig, zahlt er die vereinbarte Entschädigung je fehlender MWh – bis zur Haftungsgrenze je Tag, zuerst aus seiner Kasse, sonst aus der Sicherheit. Am Ende der Laufzeit bekommt er die Sicherheit zurück.

  • Ändern: „Änderung verhandeln …“ schlägt neue Bedingungen vor. Bis die Gegenpartei annimmt, gilt der bisherige Vertrag; beim Annehmen werden Kapazität und Leitung erneut geprüft und die Sicherheit aufgestockt oder erstattet. Beginn und Vertragsparteien bleiben.

  • Kündigen: Ein laufender Vertrag endet nach einer kurzen Kündigungsfrist, die am Knopf steht.

Städte unter Computerverwaltung beantworten Angebote und Änderungen nach festen Regeln: Sie kaufen, wenn der Preis nicht über dem liegt, was sie sonst zahlen würden, und verkaufen zu auskömmlichen Preisen.

Strom vom Land, Ersatzstrom und die eigene Stromversorgung erklärt Versorgungsnetze.

Liefer- und Dienstleistungsverträge

Genauso lassen sich andere Leistungen verkaufen. Der Verkäufer reserviert dafür Kapazität seiner Anlage für die Käuferin:

Leistung Einheit je Tag Anlage des Verkäufers Richtpreis je Einheit Erlaubter Preis (neue Regionen)
Trinkwasser m³ Wasserwerk 2 Cr 1 Cr – 4 Cr
Abwasserreinigung m³ Klärwerk 2,20 Cr 1,10 Cr – 4,40 Cr
Abfallentsorgung t Abfallhof 95 Cr 47,50 Cr – 190 Cr
Schulplätze Plätze Schule 8 Cr 4 Cr – 16 Cr
Klinikversorgung Plätze Klinik 6 Cr 3 Cr – 12 Cr
Bestattungen Plätze Friedhof 120 Cr 60 Cr – 240 Cr
Feuerwehr Fahrzeuge Feuerwache 900 Cr 450 Cr – 1.800 Cr
  • Verkaufbar ist nur Kapazität über dem vollen eigenen Bedarf und über bestehenden Verträgen. Die Tabelle „Versorgungslage“ im Fenster zeigt je Leistung eigene Anlagen, Bedarf, Vertragssaldo und was noch verkaufbar ist.
  • Abgerechnet wird täglich, was tatsächlich bereitgestellt wurde. Fällt beim Verkäufer eine Anlage teilweise aus, sinkt die Rechnung, und die Käuferin sieht die Fehlmenge rot im Beleg.
  • Abfall holen die Müllfahrzeuge des Verkäufers in der Käuferstadt ab. Schulplätze nutzen die Kinder der Käuferstadt mit dem Schulbus, ohne Einzugsgebiet.

Unter „Neues Lieferangebot“ wählst du Leistung, Partner, Richtung (bereitstellen oder beziehen), Menge je Betriebstag, Preis und Laufzeit; der Richtpreis steht dabei. Annehmen, Ablehnen, Gegenangebot, Änderung und Kündigung funktionieren wie bei Stromverträgen.

Ausschreibungen

Statt selbst einen Partner zu suchen, kannst du deinen Bedarf ausschreiben: Unter „Ausschreibungen (Strom, Wasser, Abfall, Plätze)“ wählst du die Leistung, Menge, Laufzeit und deinen Höchstpreis und klickst „Ausschreiben“.

Bis zur angezeigten Frist bieten die anderen Städte mit „Bieten“ einen Preis ; auch Städte unter Computerverwaltung bieten mit. Danach erhält das günstigste Gebot den Zuschlag, dessen Anbieter die Leistung dann noch frei hat, und daraus wird ein verbindlicher Strom- bzw. Liefervertrag. Gibt es kein passendes Gebot, endet die Ausschreibung „ohne Zuschlag“ mit Grund.

Weiterverkauf laufender Verträge

Braucht deine Stadt einen bezogenen Strom oder eine Lieferung nicht mehr, kann sie als Käuferin ihre Position einer dritten Stadt anbieten: Partner wählen, Ablöse eintragen, „Weiterverkaufen“. Nimmt die dritte Stadt mit „Übernehmen“ an, wird sie Käuferin und zahlt die Ablöse.

Preisbänder

In neuen Regionen (Regelstand 2) wacht der Regionsrat über die Preise, damit niemand über Scheinpreise Geld zwischen Städten verschiebt:

  • Strom: 50 Cr–200 Cr je MWh (50–200 % des Richtpreises von 100 Cr je MWh), Netzentgelt höchstens 50 Cr je MWh, Entschädigung höchstens 200 Cr je MWh.
  • Lieferungen: 50–200 % des Richtpreises der Leistung (siehe Tabelle oben).
  • Ausschreibungen und Gebote liegen im selben Band.
  • Ablöse beim Weiterverkauf: höchstens der Restwert des Vertrags (bei kleinen Verträgen bis 5.000 Cr).

Angebote außerhalb lehnt das Spiel mit dem erlaubten Bereich ab. Im Regionsrat zeigt „Aufsicht über Verträge zwischen Städten“ alle laufenden Verträge mit auffälligen Preisen. Steht eine Stadt unter einem Embargo des Regionsrats, sind keine neuen Verträge mit ihr möglich; laufende Verträge bleiben.

Kapazität am Güterbahnhof reservieren

Ein Güterbahnhof schlägt 600 Einheiten je Tag und Ausbaustufe um. Ohne Reservierung fahren Sendungen über freie Kapazität – ist keine mehr frei, nehmen sie den Lkw über die Straßen, und Straßen garantieren keine Ankunftszeit.

Im Fenster Region › Projekte reserviert deine Stadt beim Güterbahnhof eine Menge je Tag für bis zu 30 Betriebstage („Kapazität reservieren“). Das kostet 0,25 Cr je Einheit und Tag, auch wenn die Plätze ungenutzt bleiben. Je Stadt sind höchstens 50 %, insgesamt 70 % der Kapazität reservierbar. Reservierte Sendungen erhalten ein Zeitfenster; kommen sie wegen eines Ausfalls des Bahnhofs zu spät, zahlt der Betreiber 2 Cr je Einheit. Das Fenster zeigt, wie viele Sendungen gestern pünktlich, verspätet oder mangels Kapazität per Lkw kamen.

Automatisch erzeugt aus Spielstand 56569f2.