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Regionsrat

Der Regionsrat beschließt die Regeln, die für alle Städte der Region gelten: Maut im Korridor, einen gemeinsamen Katastrophenfonds, einen Tarifverbund für Bus und Bahn, Ausgleichszahlungen und in neuen Regionen auch Regeln an den Grenzen, Sanktionen, Schlichtungen und Städtebünde. Alles dazu steht im Fenster Region › Regionsrat.

Fenster Regionsrat: beschlossene Regeln, Regeln an den Grenzen, Sanktionen, Schlichtungssprüche, Städtebünde und Ansehen
Fenster Regionsrat: beschlossene Regeln, Regeln an den Grenzen, Sanktionen, Schlichtungssprüche, Städtebünde und Ansehen

Abstimmen

  • Eine Stadt, eine Stimme. Abstimmen und Anträge stellen darf der Bürgermeister (oder seine Stellvertretung, wenn er nicht online ist). Offene Anträge zählt ein Abzeichen am Reiter Regionsrat.
  • Mehrheiten: Routine braucht die einfache Mehrheit, Satzungsfragen die Zweidrittelmehrheit (aufgerundet) – gezählt unter allen stimmberechtigten Städten, nicht nur unter denen, die abgestimmt haben.
  • Zahler müssen zustimmen: Bringt ein Beschluss einer Stadt eine neue Zahlungspflicht, muss sie ausdrücklich mit Ja stimmen. Enthaltung oder keine Antwort gelten nicht als Zustimmung.
  • Ein Antrag ist 1 Betriebstag offen. Steht das Ergebnis früher fest, wird er sofort beschlossen oder abgelehnt; der Grund steht am Antrag und als Hinweis.
  • Bei jedem Antrag zeigt das Fenster die nötige Mehrheit, wie viele Ja-Stimmen gebraucht werden und wer wie gestimmt hat. Abstimmen mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“.

  • Dieselbe Stadt kann dieselbe Antragsart erst wieder stellen, wenn ihr letzter Antrag entschieden ist oder 3 Betriebstage zurückliegt.

Anträge

Unter „Neuer Antrag“ wählst du die Art, stellst die Werte ein und klickst „Antrag einbringen“.

Antrag Mehrheit Zahler müssen zustimmen Spielraum Wirkung
Korridormaut einfache Mehrheit – – Maut je Einfahrt in den Regionskorridor zwischen den Städten; Busse und Müllfahrzeuge fahren frei, die Einnahmen gehen an den Regionsrat. 0 schafft sie ab.
Katastrophenfonds einfache Mehrheit ja – Jede Stadt zahlt täglich einen Beitrag in den gemeinsamen Fonds. 0 beendet die Beiträge.
Satzung: Fondsanteil Zweidrittelmehrheit – 0–100 % Welchen Anteil des Wiederaufbaus nach einer Katastrophe der Fonds übernimmt (höchstens sein Guthaben).
Tarifverbund Zweidrittelmehrheit – – Ein Fahrschein je Weg über alle Linien; beim Umstieg erhält die Anschlusslinie die Hälfte. 0 löst den Verbund auf.
Ausgleichszahlung einfache Mehrheit ja – Zweckgebundene, befristete Zahlung einer Stadt an eine andere; beantragen können nur Zahlerin oder Empfängerin.
Höchstmaut ¹ einfache Mehrheit – 0 – 5 Cr Obergrenze der Grenzmaut an allen Übergängen; höhere Maut wird sofort gekappt.
Mautabgabe ¹ einfache Mehrheit – 0–50 % Anteil der Mauteinnahmen, der täglich gleichmäßig an alle bewohnten Städte geht (Finanzausgleich).
Verursacherprinzip ¹ einfache Mehrheit – 0 – 50 Cr je Haushalt und Tag Wer Nachbarn mit Luft oder Lärm belastet, zahlt je belastetem Haushalt, dazu die Mehrkosten der Wasseraufbereitung flussabwärts.
Grenzabstand ¹ einfache Mehrheit – 0–800 m Mindestabstand von Deponien, Klärwerken, Kohle- und Gaskraftwerken zur Grenze einer anderen Stadt.
Sanktion ¹ Zweidrittelmehrheit und Hälfte der Einwohner – 1–10 Tage; Aufschlag bis 3 Cr Befristete Strafe gegen eine Stadt: Handelsembargo oder Mautaufschlag. Die betroffene Stadt stimmt nicht mit.
Schlichtung ¹ einfache Mehrheit – – Eine Stadt klagt gegen eine andere; nur unbeteiligte Städte stimmen ab.
Städtebund ¹ Zustimmung der beteiligten Städte beide Städte höchstens 3 Partner je Stadt Bund zweier Städte schließen oder lösen (zum Lösen genügt eine Seite).

¹ nur in neuen Regionen (Regelstand 2)

  • Korridormaut: Fahrzeuge zahlen beim Einfahren in den Regionskorridor zwischen den Städten; das Geld geht an den Regionsrat. Busse und Müllfahrzeuge fahren frei.
  • Katastrophenfonds: Jede Stadt zahlt täglich ihren Beitrag ein. Nach einer Katastrophe übernimmt der Fonds den in der Satzung beschlossenen Anteil des Wiederaufbaus, höchstens sein Guthaben (siehe Wetter und Krisen).
  • Tarifverbund: Ein Fahrschein gilt für den ganzen Weg, auch mit Umstiegen; die Anschlusslinie erhält beim Umstieg die Hälfte des Erlöses. Ohne Verbund verkauft jede Linie eigene Fahrscheine (siehe Nahverkehr).
  • Höchstmaut, Mautabgabe, Verursacherprinzip und Grenzabstand erklärt die Seite Grenzen.

Die beschlossenen Regeln stehen oben im Fenster unter „Beschlossene Regeln“ und in neuen Regionen unter „Regeln an den Grenzen“.

Ausgleichszahlungen

Eine Ausgleichszahlung ist eine zweckgebundene, befristete Zahlung einer Stadt an eine andere, zum Beispiel weil die Empfängerin den Lärm einer wichtigen Anlage trägt. Beantragen können nur die zahlende oder die empfangende Stadt; nötig sind die einfache Mehrheit und das ausdrückliche Ja der Zahlerin. Du wählst Zahlerin, Empfängerin, Betrag je Tag, Dauer und den Zweck:

  • Ausgleich für Lärmbelastung: ruht nie
  • Bereithaltung von Stromreserve: ruht an Tagen, an denen die Empfängerin weniger Reserve vorhält als vereinbart
  • Gewässerschutz (kein ungeklärtes Abwasser): ruht an Tagen, an denen die Empfängerin ungeklärtes Abwasser einleitet

Laufende Ausgleichszahlungen stehen im Fenster mit Zweck, Stand („Zweck erfüllt“ oder „ruht“) und bisher gezahltem Betrag.

Sanktionen

In neuen Regionen kann der Rat eine Stadt befristet sanktionieren:

  • Handelsembargo (keine neuen Verträge): keine neuen Strom- und Lieferverträge, Gegenangebote, Vertragsübernahmen oder Ausschreibungen mit der Stadt; offene Angebote verfallen
  • Mautaufschlag 3 Cr je Fahrzeug: Fahrzeuge der Stadt zahlen beim Einfahren in jede andere Stadt zusätzlich Maut

Damit Sanktionen kein Mittel gegen schwache oder neue Städte werden, gelten strenge Regeln:

  • Doppelte Mehrheit: zwei Drittel der stimmberechtigten Städte und Ja-Stimmen, hinter denen mindestens die Hälfte ihrer Einwohner steht. So kann weder eine große Stadt allein noch ein Block kleiner oder leerer Städte eine Stadt bestrafen. Die betroffene Stadt stimmt nicht mit.
  • Nur mit Grund: Das Ansehen der Stadt liegt unter 30, oder sie hat in den letzten 15 Betriebstagen eine Schlichtung verloren. Das Antragsformular zeigt, ob ein Grund vorliegt.
  • Befristet: höchstens 10 Betriebstage; ein Mautaufschlag höchstens 3 Cr je Fahrzeug. Danach ist die Stadt 10 Betriebstage vor einer neuen Sanktion geschützt. Jede Stadt kann höchstens alle 5 Betriebstage einen Sanktionsantrag stellen.
  • Keine Sanktion gegen eine Stadt unter Treuhand des Regionsrats oder gegen einen Partner im Städtebund.
  • Sie ruht in Geldnot: Solange die Kasse der Stadt im Minus ist oder Auflagen der Landeshilfe gelten, wirkt die Sanktion nicht. Laufende Verträge, Strom vom Land und die Landeshilfe bleiben immer bestehen.

Schlichtung

Fühlt sich deine Stadt von einem Nachbarn ungerecht behandelt, kann sie ihn verklagen. Nur die unbeteiligten Städte stimmen ab; das Formular sagt dir, ob die gemessenen Zahlen deine Klage stützen – danach stimmt auch die Computerverwaltung.

Streitfrage Spruch zugunsten der klagenden Stadt
Grenzmaut Fahrzeuge der klagenden Stadt fahren 10 Tage mautfrei
Grenzsperrung alle Übergänge der beklagten Stadt öffnen, 10 Tage keine Sperrung
Umweltbelastung die beklagte Stadt zahlt 10 Tage Ausgleich je belastetem Haushalt

Ein Spruch gilt 10 Betriebstage, die verurteilte Stadt verliert Ansehen. Dieselben Städte können wegen derselben Sache erst nach 5 Betriebstagen erneut klagen. Alle Sprüche stehen unter „Schlichtungssprüche“.

Städtebund

Zwei Städte können einen Städtebund schließen; dafür müssen beide zustimmen, lösen kann ihn eine Seite allein. Jede Stadt hat höchstens 3 Partner. Partner fahren an den Übergängen des anderen mautfrei, können sich nicht gegenseitig sanktionieren und überbieten einander nicht bei Landversteigerungen (siehe Landkauf). Mit dem Ratsmandat „wie der Partner im Städtebund“ stimmt eine abwesende Stadt wie ihr Partner.

Ratsmandat bei Abwesenheit

Bist du nicht online, stimmt deine Stadt nach dem Ratsmandat ab, frühestens 12 Stunden nach einem Antrag. Unter „Ratsmandat bei Abwesenheit“ wählst du:

  • nach den Regeln der Computerverwaltung
  • wie der Partner im Städtebund
  • enthalten

Gegen sich selbst stimmt keine Stadt. Läuft gegen deine Stadt eine Klage oder ein Sanktionsantrag, deeskaliert der Autopilot während deiner Abwesenheit: Er senkt die Maut und öffnet gesperrte Übergänge. Städte unter Computerverwaltung stimmen nach deren offenen Regeln ab; Städte im geordneten Rückzug enthalten sich.

Ansehen

Jede Stadt hat ein Ansehen im Regionsrat von 0 bis 100, zu Beginn 50, für alle sichtbar unter „Ansehen der Städte“. Es sinkt durch hohe Grenzmaut, gesperrte Übergänge, Belastung der Nachbarn ohne Ausgleich, belastende Anlagen an der Grenze, verlorene Schlichtungen und Sanktionen; es steigt, solange eine Stadt Ausgleich zahlt, und strebt ohne besondere Ereignisse täglich zur Mitte zurück. Die genauen Punkte nennt der Tooltip am Balken.

Weitere Abschnitte im Fenster

  • Aufsicht über Verträge zwischen Städten: laufende Verträge mit auffälligen Preisen (siehe Preisbänder).
  • Verlauf der Regionalpolitik: die letzten Beschlüsse, Sanktionen, Sprüche und Änderungen an den Grenzen.
  • Der Knopf „Grenzen, Maut und Grenzbelastung“ öffnet das Fenster Region › Grenzen.

Gegenseitige Hilfe der Feuerwehr

Kein Ratsbeschluss, aber Nachbarschaftshilfe: Im Fenster Stadt › Dienste kann der Bürgermeister anbieten, dass die eigene Feuerwehr bei Bränden in Nachbarstädten hilft. Die Einsätze werden abgerechnet. Mehr unter Dienste.

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